1. Warum die Weiterleitung an die Enquete-Kommission entscheidend war

Die Enquete-Kommission „Bürokratieabbau – Staat neu denken“ ist eines der wichtigsten parlamentarischen Gremien im Freistaat Bayern. Ihr Auftrag: strukturelle Missstände untersuchen, Reformen anstoßen und Fehlentwicklungen sichtbar machen.

Genau dort hätte die Petition SO.0071.19 hingehört – mit voller Klarheit, vollständigen Unterlagen und politischer Ernsthaftigkeit.

Doch was tatsächlich geschah, zeigt ein demokratisches Problem von erschreckender Dimension.


2. Die formelle Weiterleitung – und das inhaltliche Vakuum

Am 06.11.2024 wurde die Petition vom Petitionsausschuss zur „Information“ an die Enquete-Kommission weitergegeben.

Was wie ein Fortschritt aussieht, entpuppte sich als:

  • Aktenweitergabe ohne Kontext,
  • ohne Namen,
  • ohne Zuordnung,
  • ohne Hinweis auf die Tragweite,
  • und mit Fehlern in der Aktennummer.

Damit war eine inhaltliche Bearbeitung praktisch ausgeschlossen.


3. Die E‑Mail von Frau/Herrn Forstner – das entscheidende Dokument

Am 29.04.2025 kam endlich eine Antwort aus dem Büro der EK:

  • Die Mitglieder hätten die Petition „anonymisiert“ erhalten.
  • Es seien zwei Aktenzeichen genannt worden: SO.0017.19 und SO.0085.19.
  • Telefonische Klarstellung: SO.0085.19 war ein Versehen – ein völlig anderer Fall.
  • Der Zahlendreher SO.0017.19 statt SO.0071.19 zeigt schlampige interne Weitergabe.
  • Die Schwärzung der Unterlagen sei durch das EK-Büro erfolgt.

Damit wurde offensichtlich:

➡️ Die Enquete-Kommission konnte die Petition nicht erkennen.
➡️ Sie konnte sie nicht zuordnen.
➡️ Und sie konnte sie dadurch nicht bearbeiten.


4. Die Folgen der Anonymisierung – ein demokratisches Problem

Anonymisierung kann sinnvoll sein, wenn Datenschutz notwendig ist.
Hier jedoch wurde sie zum Hindernis:

  • Die EK wusste nicht, von wem die Eingabe stammt.
  • Sie kannte den Fallkontext nicht.
  • Sie kannte die Bedeutung nicht.
  • Die 600+ Seiten Material waren nicht einordnungsfähig.
  • Jeder Bezug zur Website W3 war blockiert.

Damit war die Sache faktisch tot.

Die Kommission hat die Unterlagen erhalten – aber niemals die Chance gehabt, sie zu verstehen.


5. Warum W3 für die EK unverzichtbar gewesen wäre

Die Website W3 wurde entwickelt, um genau das zu tun, was Behörden und Politik oft nicht schaffen:

  • komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten,
  • Missstände transparent zu machen,
  • Zusammenhänge zu dokumentieren,
  • Reformideen strukturiert darzustellen.

Doch das Petitionsreferat verweigerte den Zugriff auf W3 mit der Begründung „Datenschutz“.
Obwohl sämtliche Inhalte bereits in der Petition enthalten waren.

Ein absurdes Argument, das nur einen Effekt hatte: Intransparenz.


6. Unklare Aktenbezeichnung

Im Verlauf der anonymisierten Weitergabe wurde das Aktenzeichen der Petition fehlerhaft als SO.0017.19 genannt. Die korrekte Petition trug durchgängig die Bezeichnung SO.0071.19, teilweise auch in Kurzform SO.71.19.

Ob der Fehler im Landtag, im Büro der Enquete-Kommission oder durch unterschiedliche Schreibweisen entstanden ist, lässt sich nicht eindeutig bestimmen. Entscheidend ist: Durch die anonymisierte Übermittlung und die fehlerhafte Bezeichnung war für die EK eine sachgerechte Zuordnung der Unterlagen faktisch nicht möglich.


7. Strukturelle Befangenheit – ein systemisches Risiko

Drei Ebenen waren betroffen:

  1. Politische Befangenheit
    – CSU-geführte Staatsregierung, direkter Interessenkonflikt.
  2. Behördliche Befangenheit
    – Ministerium ist Teil des Systems, das kritisiert wird.
  3. Personelle Befangenheit (Dr. Klopstock)
    – ehemalige Richterin der betroffenen Gerichtsbarkeit, – spätere Ministerialrätin, – Stellungnahme trotz offensichtlicher Interessenkollision.

Ein solches Geflecht aus politischem und institutionellem Eigeninteresse verhindert echte Aufklärung.


8. Die demokratische Bewertung

Die Weiterleitung an die Enquete-Kommission hätte ein Meilenstein werden können.
Stattdessen wurde sie:

  • technisch fehlerhaft,
  • inhaltlich entkernt,
  • politisch entwertet,
  • administrativ falsch gehandhabt.

Das Ergebnis:

➡️ Ein Gremium, das zur Aufklärung beitragen sollte, wurde faktisch ausgeschlossen.

➡️ Ein Verfahren, das Transparenz schaffen sollte, wurde durch Intransparenz ersetzt.

➡️ Ein Bürgeranliegen von hoher Tragweite wurde neutralisiert.


9. Warum dieser Vorgang dokumentiert wird

Diese Unterseite dient nicht der Anklage einzelner Personen, sondern der Aufklärung eines strukturellen Problems:

  • fehlende Gewaltenteilung,
  • schwache Opposition,
  • interne Befangenheit,
  • Verwaltungschaos,
  • politische Einflussnahme.

W3 dokumentiert diese Vorgänge, um eine Debatte über Integrität und Demokratiequalität anzustoßen.


10. Ausblick – was jetzt folgen muss

  • vollständige Rekonstruktion des Verfahrens,
  • offene Fragen an die Enquete-Kommission,
  • formelle Klärung der Aktenführung,
  • politische Bewertung im Rahmen von W3,
  • ggf. juristische Nachbereitung.

Die Weiterleitung an die EK war ein Spiegelbild der Funktionsprobleme im Freistaat Bayern.
Und zugleich ein Auftrag, diese Probleme sichtbar zu machen und für eine bessere Demokratie einzutreten.