S50 · Justiz – Vergleichspraxis statt Urteile

Warum Sozialgerichte selten urteilen, wie Vergleiche zustande kommen – und welche Folgen das für Rechtsschutz, Betroffene und den Sozialstaat hat.

Kernaussage

In sozialrechtlichen Verfahren endet ein Großteil der Fälle im gerichtlichen Vergleich – nicht im Urteil. Für Behörden ist das bequem, für Gerichte entlastend und für Betroffene oft die einzige Chance auf eine Teilkorrektur. Der Preis: keine Präzedenzfälle, kein vollständiger Rechtsschutz, systemisches Unrecht bleibt unsichtbar.

Merksatz: Vergleich löst den Einzelfall – aber verhindert häufig die Klärung des Rechts.

So läuft es typischerweise

1

Ablehnungsbescheid / zu niedrige Feststellung

2

Widerspruch → wird abgelehnt

3

Klage beim SG → Erörterungstermin

4

„Einigungsvorschlag“ des Gerichts (teilweise Druck, Risikoargumente)

5

Vergleich: kleine Nachbesserung, keine Grundsatzentscheidung

6

Rechtsweg abgeschnitten, Statistik entlastet, Akte zu

Mechanik der Vergleichslogik

GerichteVerfahrensökonomie

Entlastung statt Leiturteil

Vergleiche sparen Zeit, Gutachterkosten und Berufungen. Urteile schaffen Aufwand – und binden Kapazitäten.

ÜberlastungKosten

BehördenRisikosteuerung

Kein Präzedenzfall, kein Gesichtsverlust

Mit kleinen Zugeständnissen wird ein Urteil vermieden; die eigene Praxis bleibt unangetastet.

Präzedenz vermeidenImagepflege

BetroffeneZermürbung

„Lieber ein bisschen als gar nichts“

Nach Jahren, Kosten und psychischer Belastung ist der Vergleich oft die einzige realistische Option – auch wenn er sachlich zu wenig ist.

ErschöpfungDrucklage

Fallbezug FA (Beispiele)

  • ZBFS 2017: Gesamt-GdB auf 70 per Vergleich – korrekt wäre ≥80 gewesen.
  • ZBFS 2021: von 70 auf 80 per SG-Vergleich – Anspruch lag bei ≥90.
  • DRV: Teilrente faktisch vereitelt durch pauschale Verweisung („allgemeiner Arbeitsmarkt“) – keine gerichtliche Klärung der konkreten Verweisungstätigkeit.

Wirkung: Der Einzelfall wird „befriedet“, aber das Muster bleibt – und wiederholt sich bei anderen Betroffenen.

Rechtsschutzlücken

  • Kein Präjudiz: Vergleiche erzeugen keine Leitlinien für künftige Fälle.
  • Intransparenz: Begründungen bleiben karg; systemische Fehler bleiben im Dunkeln.
  • Asymmetrie: Behörden verfügen über Gutachter-Ressourcen; Kläger müssen Vollbeweise liefern.
  • Strafrechtliche Schiene: Staatsanwaltschaften prüfen Behördenentscheidungen nur bei „offensichtlicher Willkür“ – faktisch hohe Hürde.

Checkliste: Wann ist ein Vergleich fair?

TransparenzRückwirkungFolgebescheideKosten

  • Schriftliche Anerkenntnisse zentraler Tatsachen (z. B. Diagnosen, Funktionsbeeinträchtigungen).
  • Rückwirkung der Leistung/Nachteilsausgleiche, wenn gesetzlich geschuldet.
  • Konkrete Verweisungstätigkeit (DRV): Benennung und Arbeitsmarktrealität belegen.
  • Folgebescheide anpassen (keine Schlupflöcher in der Zukunft).
  • Kostentragung der Gegenseite bei klarer Fehlerlage.
  • Dokumentation: Vergleichstext so präzise, dass erneute Streitigkeiten minimiert werden.

Was sich ändern muss

  1. Transparenzpflicht bei Vergleichen: Begründung der Rechtsauffassung in Stichpunkten.
  2. Reporting: Gerichte veröffentlichen anonymisierte Quoten Vergleich vs. Urteil nach Rechtsgebiet.
  3. Leitentscheidungen fördern: Musterverfahren priorisieren; Grundsatzfragen tatsächlich urteilen.
  4. Externe Qualitätssicherung für Gutachten (Rotation, Peer-Review, Ausschluss bei Befangenheit).
  5. Rechtsweg sichern: Keine Drucksituationen; Bedenkzeit & unabhängige Beratung vor Vergleich.

Fazit: Vergleiche sind legitim – aber nur, wenn sie fair sind. Ohne Transparenz und Leitentscheidungen verliert der Sozialstaat Vertrauen und erzeugt Wiederholungsfehler.

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