S50 · Justiz – Vergleichspraxis statt Urteile
Warum Sozialgerichte selten urteilen, wie Vergleiche zustande kommen – und welche Folgen das für Rechtsschutz, Betroffene und den Sozialstaat hat.
Kernaussage
In sozialrechtlichen Verfahren endet ein Großteil der Fälle im gerichtlichen Vergleich – nicht im Urteil. Für Behörden ist das bequem, für Gerichte entlastend und für Betroffene oft die einzige Chance auf eine Teilkorrektur. Der Preis: keine Präzedenzfälle, kein vollständiger Rechtsschutz, systemisches Unrecht bleibt unsichtbar.
Merksatz: Vergleich löst den Einzelfall – aber verhindert häufig die Klärung des Rechts.
So läuft es typischerweise
1
Ablehnungsbescheid / zu niedrige Feststellung
2
Widerspruch → wird abgelehnt
3
Klage beim SG → Erörterungstermin
4
„Einigungsvorschlag“ des Gerichts (teilweise Druck, Risikoargumente)
5
Vergleich: kleine Nachbesserung, keine Grundsatzentscheidung
6
Rechtsweg abgeschnitten, Statistik entlastet, Akte zu
Mechanik der Vergleichslogik
GerichteVerfahrensökonomie
Entlastung statt Leiturteil
Vergleiche sparen Zeit, Gutachterkosten und Berufungen. Urteile schaffen Aufwand – und binden Kapazitäten.
ÜberlastungKosten
BehördenRisikosteuerung
Kein Präzedenzfall, kein Gesichtsverlust
Mit kleinen Zugeständnissen wird ein Urteil vermieden; die eigene Praxis bleibt unangetastet.
Präzedenz vermeidenImagepflege
BetroffeneZermürbung
„Lieber ein bisschen als gar nichts“
Nach Jahren, Kosten und psychischer Belastung ist der Vergleich oft die einzige realistische Option – auch wenn er sachlich zu wenig ist.
ErschöpfungDrucklage
Fallbezug FA (Beispiele)
- ZBFS 2017: Gesamt-GdB auf 70 per Vergleich – korrekt wäre ≥80 gewesen.
- ZBFS 2021: von 70 auf 80 per SG-Vergleich – Anspruch lag bei ≥90.
- DRV: Teilrente faktisch vereitelt durch pauschale Verweisung („allgemeiner Arbeitsmarkt“) – keine gerichtliche Klärung der konkreten Verweisungstätigkeit.
Wirkung: Der Einzelfall wird „befriedet“, aber das Muster bleibt – und wiederholt sich bei anderen Betroffenen.
Rechtsschutzlücken
- Kein Präjudiz: Vergleiche erzeugen keine Leitlinien für künftige Fälle.
- Intransparenz: Begründungen bleiben karg; systemische Fehler bleiben im Dunkeln.
- Asymmetrie: Behörden verfügen über Gutachter-Ressourcen; Kläger müssen Vollbeweise liefern.
- Strafrechtliche Schiene: Staatsanwaltschaften prüfen Behördenentscheidungen nur bei „offensichtlicher Willkür“ – faktisch hohe Hürde.
Checkliste: Wann ist ein Vergleich fair?
TransparenzRückwirkungFolgebescheideKosten
- Schriftliche Anerkenntnisse zentraler Tatsachen (z. B. Diagnosen, Funktionsbeeinträchtigungen).
- Rückwirkung der Leistung/Nachteilsausgleiche, wenn gesetzlich geschuldet.
- Konkrete Verweisungstätigkeit (DRV): Benennung und Arbeitsmarktrealität belegen.
- Folgebescheide anpassen (keine Schlupflöcher in der Zukunft).
- Kostentragung der Gegenseite bei klarer Fehlerlage.
- Dokumentation: Vergleichstext so präzise, dass erneute Streitigkeiten minimiert werden.
Was sich ändern muss
- Transparenzpflicht bei Vergleichen: Begründung der Rechtsauffassung in Stichpunkten.
- Reporting: Gerichte veröffentlichen anonymisierte Quoten Vergleich vs. Urteil nach Rechtsgebiet.
- Leitentscheidungen fördern: Musterverfahren priorisieren; Grundsatzfragen tatsächlich urteilen.
- Externe Qualitätssicherung für Gutachten (Rotation, Peer-Review, Ausschluss bei Befangenheit).
- Rechtsweg sichern: Keine Drucksituationen; Bedenkzeit & unabhängige Beratung vor Vergleich.
Fazit: Vergleiche sind legitim – aber nur, wenn sie fair sind. Ohne Transparenz und Leitentscheidungen verliert der Sozialstaat Vertrauen und erzeugt Wiederholungsfehler.