S21 · DRV – „Pförtner an der Nebenpforte“

Phantomjob als Rentenkiller: Wie eine fiktive Verweisungstätigkeit Teilerwerbsminderungsrenten faktisch abschafft.

Worum es geht

In EM-Rentenverfahren berufen sich DRV und Gutachter oft auf die Floskel, Betroffene könnten „leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt“ mehr als 6 Stunden täglich verrichten. Hinter den Kulissen dient als versteckter Maßstab eine fiktive Tätigkeit: „Pförtner an der Nebenpforte“ – minimale Anforderungen, Knopfdrücken an der Schranke, Sitztätigkeit.

„Wenn Sie nicht den Vollbeweis erbringen, dass Sie nicht einmal als Pförtner an der Nebenpforte arbeiten können, bekommen Sie keine EM-Rente.“ – Hinweis eines Rentenberaters/Rechtsanwalts

Kernaussage: Eine verschwiegen angewandte Fiktion ersetzt reale Tätigkeiten – und hebelt so den Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) aus.

Rechtslage in Klartext

BSGständige Rspr. bis 2017/2018

Konkrete Verweisungstätigkeit ist Pflicht

Bei Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder schwerer spezifischer Leistungsbehinderung genügt die Pauschalformel nicht. Es muss eine konkrete, realistische Tätigkeit benannt und begründet werden.

Summierungspezifische EinschränkungKonkretion

LSG Berlin-Brandenburg2019

„Nebenpforte“ unzulässig

Auf Grundlage eines Arbeitsmarktgutachtens wurde die Verweisung auf „Pförtner an der Nebenpforte“ verworfen: solche Schonarbeitsplätze existieren praktisch nicht bzw. nicht in ausreichender Zahl (Realisierung ≈ 1 : 100.000).

ArbeitsmarktUnrealistisch

Problem: Ein bundesweites BSG-Stoppschild fehlt bislang. In einigen Regionen – insbesondere in Bayern – wird die Fiktion offenbar weiter praktiziert.

Wie die Masche wirkt

  • Verschweigen: Im Bescheid steht nur „leichte Tätigkeiten > 6 Std/Tag“. Die tatsächliche Referenz Nebenpforte wird nicht benannt – Betroffene können sich nicht gezielt wehren.
  • Beweislast-Trick: Der praktisch unmögliche Vollbeweis soll vom Versicherten kommen („nicht einmal Pförtner möglich“).
  • Abschaffung durch Praxis: Die gesetzlich vorgesehene Teilerwerbsminderungsrente (3–6 Std) wird faktisch aus dem System gedrängt.

Timeline

2017/2018

BSG betont Pflicht zur konkreten Verweisungstätigkeit

2019

LSG Berlin-Brandenburg: „Nebenpforte“ unzulässig (Arbeitsmarkt unrealistisch)

bis heute

Praxis: Fiktive Verweisung in Teilen Deutschlands weiter genutzt → Teilrenten verhindert

Folgen für Bürger & Volkswirtschaft

Gerade die Babyboomer-Generation mit jahrzehntelanger Berufserfahrung ist häufig nicht mehr vollzeitfähig, aber in Teilzeit einsetzbar. Durch die Nebenpforte-Fiktion werden Menschen aus ihrem Beruf gedrängt:

BerufsausstiegArbeitslosigkeitGrundsicherungAltersarmut

Volkswirtschaftlicher Schaden: Deutschland verliert bis zu Millionen qualifizierter Teilzeit-Fachkräfte, während gleichzeitig Fachkräftemangel beklagt wird.

Was sich ändern muss

  1. Bundesweite Klarstellung: Fiktive Verweisungstätigkeiten (Nebenpforte) sind unzulässig.
  2. Transparenzpflicht: Jede Verweisung muss explizit benannt und mit realen Arbeitsmarktdaten belegt werden.
  3. Beweisfairness: Keine Vollbeweis-Fallen gegenüber Versicherten.
  4. Kontrolle: Externe Prüfung der DRV-Praxis durch unabhängige Stellen.

Fazit: „Nebenpforte“ ist ein Phantomjob. Wer damit argumentiert, verweigert Recht – und zerstört Vertrauen in den Sozialstaat.

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