S20 · DRV – Erwerbsminderungsrente
Bescheide, Gutachten und Praxis der DRV im Umgang mit EM-Renten – mit Fokus auf Teilrenten (3–6 Std/Tag).
Kernaussage
Die DRV verweigert systematisch Teilerwerbsminderungsrenten, nutzt Pauschalfloskeln („leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt > 6 Std/Tag“) und stützt sich auf fiktive Verweisungstätigkeiten. So wird der gesetzliche Anspruch aus § 43 SGB VI faktisch ausgehöhlt.
Merksatz: Wo Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, verlangt die Rechtsprechung konkrete Verweisungstätigkeiten – nicht Floskeln.
Timeline (Kurz)
2015–2017
Integrationsmaßnahme scheitert in Vollzeit; Teilzeit möglich, aber medizinische Last hoch
2017
DRV lehnt EM-(Teil-)Rente ab; Gutachten Salewski stützt Ablehnung ohne konkrete Verweisung
2018–2019
Rechtsprechung bekräftigt Pflicht zur Benennung konkreter Tätigkeiten; „Nebenpforte“ wird in Berlin-BB verworfen
Heute
Praxisverfestigung: Teilrenten bleiben Ausnahme, Betroffene rutschen in Arbeitslosigkeit/Armut
Faktenkarten
DRV2017
Gutachten
Gutachten Dr. Salewski
Bescheinigt pauschal > 6 Std/Tag Arbeitsfähigkeit „am allgemeinen Arbeitsmarkt“ – ohne konkrete Verweisungstätigkeit, trotz orthopädischer und psychischer Einschränkungen.
Bewertung: widerspricht höchstrichterlicher Linie (Konkretion erforderlich).
PauschalfloskelKonkretion fehlt
DRVPraxis
Verweisung
„Pförtner an der Nebenpforte“
Verdeckte Referenz: Minimalanforderungen (Sitzen, Knopf drücken). In Bescheiden nicht benannt, aber de-facto Maßstab.
Rechtslage: konkrete Tätigkeit muss benannt und realistisch sein (Arbeitsmarkt). „Nebenpforte“ ist auf S21 detailliert belegt.
FiktionTransparenzmangel
Arbeitsmarkt2010er–2020er
Folgen
Babyboomer verlieren Teilrenten
Nach jahrzehntelanger Arbeit oft nicht mehr vollzeitfähig, in Teilzeit aber einsatzfähig. Durch Verweisungspraxis werden sie aus dem Arbeitsmarkt gedrängt.
Folgepfad: Berufsausstieg → Arbeitslosigkeit → Grundsicherung → Altersarmut. Volkswirtschaftlich fatal (Fachkräftemangel).
Teilrente verweigertAltersarmutFachkräftemangel
MetaAnalyse
System
§ 43 SGB VI – Nutzen vs. Wirklichkeit
Der Paragraf soll Existenz sichern, wird jedoch durch Gutachter- und Verweisungspraxis ausgehöhlt. Ergebnis: Hohe Verfahrenskosten, geringe Leistungsquote.
Zur Meta-Seite: „Existenzsicherung oder Selbstbeschäftigungsindustrie?“
Strukturelles ProblemReformbedarf
Unrechtsbilanz (kompakt)
Konkretion fehltFiktive VerweisungTeilrente vereiteltAltersarmut
Fazit: Die DRV-Praxis widerspricht Sinn und Zweck des § 43 SGB VI. Betroffene verlieren Ansprüche – der Staat verliert Fachkräfte und Vertrauen.