S20 · DRV – Erwerbsminderungsrente

Bescheide, Gutachten und Praxis der DRV im Umgang mit EM-Renten – mit Fokus auf Teilrenten (3–6 Std/Tag).

Kernaussage

Die DRV verweigert systematisch Teilerwerbsminderungsrenten, nutzt Pauschalfloskeln („leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt > 6 Std/Tag“) und stützt sich auf fiktive Verweisungstätigkeiten. So wird der gesetzliche Anspruch aus § 43 SGB VI faktisch ausgehöhlt.

Merksatz: Wo Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, verlangt die Rechtsprechung konkrete Verweisungstätigkeiten – nicht Floskeln.

Timeline (Kurz)

2015–2017

Integrationsmaßnahme scheitert in Vollzeit; Teilzeit möglich, aber medizinische Last hoch

2017

DRV lehnt EM-(Teil-)Rente ab; Gutachten Salewski stützt Ablehnung ohne konkrete Verweisung

2018–2019

Rechtsprechung bekräftigt Pflicht zur Benennung konkreter Tätigkeiten; „Nebenpforte“ wird in Berlin-BB verworfen

Heute

Praxisverfestigung: Teilrenten bleiben Ausnahme, Betroffene rutschen in Arbeitslosigkeit/Armut

Faktenkarten

DRV2017

Gutachten

Gutachten Dr. Salewski

Bescheinigt pauschal > 6 Std/Tag Arbeitsfähigkeit „am allgemeinen Arbeitsmarkt“ – ohne konkrete Verweisungstätigkeit, trotz orthopädischer und psychischer Einschränkungen.

Bewertung: widerspricht höchstrichterlicher Linie (Konkretion erforderlich).

PauschalfloskelKonkretion fehlt

DRVPraxis

Verweisung

„Pförtner an der Nebenpforte“

Verdeckte Referenz: Minimalanforderungen (Sitzen, Knopf drücken). In Bescheiden nicht benannt, aber de-facto Maßstab.

Rechtslage: konkrete Tätigkeit muss benannt und realistisch sein (Arbeitsmarkt). „Nebenpforte“ ist auf S21 detailliert belegt.

FiktionTransparenzmangel

Arbeitsmarkt2010er–2020er

Folgen

Babyboomer verlieren Teilrenten

Nach jahrzehntelanger Arbeit oft nicht mehr vollzeitfähig, in Teilzeit aber einsatzfähig. Durch Verweisungspraxis werden sie aus dem Arbeitsmarkt gedrängt.

Folgepfad: Berufsausstieg → Arbeitslosigkeit → Grundsicherung → Altersarmut. Volkswirtschaftlich fatal (Fachkräftemangel).

Teilrente verweigertAltersarmutFachkräftemangel

MetaAnalyse

System

§ 43 SGB VI – Nutzen vs. Wirklichkeit

Der Paragraf soll Existenz sichern, wird jedoch durch Gutachter- und Verweisungspraxis ausgehöhlt. Ergebnis: Hohe Verfahrenskosten, geringe Leistungsquote.

Zur Meta-Seite: „Existenzsicherung oder Selbstbeschäftigungsindustrie?“

Strukturelles ProblemReformbedarf

Unrechtsbilanz (kompakt)

Konkretion fehltFiktive VerweisungTeilrente vereiteltAltersarmut

Fazit: Die DRV-Praxis widerspricht Sinn und Zweck des § 43 SGB VI. Betroffene verlieren Ansprüche – der Staat verliert Fachkräfte und Vertrauen.

Weiterführend