1. Ausgangspunkt

Im Jahr 2024 reichte der Petent Franz Aigner beim Bayerischen Landtag eine Petition mit dem ursprünglichen Titel „Rechtsbeugung und Korruption im Sozialversicherungswesen“ ein.
Ohne Rücksprache wurde diese brisante Bezeichnung im Landtagsverfahren umbenannt in:
„Zugesicherte Leistungen nach dem SGB“ – eine deutliche inhaltliche Entschärfung.

2. Die Rolle von Ministerialrätin Dr. Barbara Klopstock

Am 08.08.2024 übermittelte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), vertreten durch Ministerialrätin Dr. Barbara Klopstock, eine sogenannte „informatorische Äußerung“ gemäß § 78 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags6d35d308-5928-46ad-b204-a276c2c….

Diese Form der Antwort:

  • ist keine förmliche Stellungnahme der Staatsregierung,
  • hat keinen verbindlichen Charakter,
  • wird vom Landtag angefordert, nicht vom Bürger,
  • dient häufig der Konfliktminimierung bei politisch heiklen Eingaben.

Am Ende ihres Schreibens erklärt Dr. Klopstock jedoch ausdrücklich:

„Falls zu der Eingabe eine förmliche Stellungnahme von Frau Staatsministerin Ulrike Scharf erforderlich sein sollte, bitten wir um Mitteilung.“6d35d308-5928-46ad-b204-a276c2c…

Diese Aussage suggeriert, dass der Petent auf Wunsch eine Stellungnahme der Ministerin erhalten könne.

3. Die spätere Praxis – Zusage zurückgenommen

Der Petent verlangte im Dezember 2024 eine solche förmliche Stellungnahme.
Im März 2025 wurde dies vom Referat S8 (Frau Ines Lipart) mit folgender Begründung abgelehnt:

  • Eine förmliche Stellungnahme sei nicht verlangt worden.
  • Somit sei auch keine verfasst worden.
  • Die informatorische Äußerung genüge völlig.

Damit steht fest:

👉 Die im Schreiben Dr. Klopstocks suggerierte Möglichkeit war in der Praxis nicht vorgesehen.
👉 Der Petent erhielt nicht, was ihm in Aussicht gestellt wurde.

4. Die politische Problematik

Der Vorgang weist mehrere Unregelmäßigkeiten auf, die für eine demokratische Verwaltung nicht normal sind:

4.1 Manipulation des Petitionstitels

Der Originaltitel („Rechtsbeugung und Korruption“) wurde
➡️ ohne Einverständnis des Petenten entschärft,
➡️ vermutlich um die politische Sprengkraft zu reduzieren.

4.2 Entschärfung der ministeriellen Antwort

Statt einer offiziellen Stellungnahme der Staatsregierung erhielt der Landtag nur
➡️ eine informatorische Äußerung niedriger Wertigkeit.

Das schützt:

  • die Bürokratie,
  • die Regierung,
  • die beteiligten Behörden.

Es schwächt:

  • den Inhalt,
  • die politische Wahrnehmung,
  • die Relevanz der Petition.

4.3 Der Vorgang berührt das Sozialgeheimnis

Im Schreiben wird betont, dass die Angelegenheit
➡️ nicht öffentlich beraten werden solle,
weil das Sozialgeheimnis betroffen sei.

In brisanten Fällen wird diese Klausel häufig genutzt, um:

  • Diskussionen im Petitionsausschuss zu begrenzen,
  • öffentliche Debatte zu verhindern,
  • komplexe oder unerwünschte Sachverhalte im „geschützten Raum“ zu halten.

4.4 Exekutive statt Judikative

Brisant ist auch:
Dr. Klopstock war zuvor Richterin am Bayerischen Landessozialgericht.
Heute schreibt sie als Ministerialrätin eine Antwort, die exakt jene strukturellen Missstände verteidigt, über die sich der Petent beschwert.

Das ist ein Wechsel von der Judikative in die Exekutive, der im Einzelfall
➡️ Interessenkonflikte
nahelegt.


5. Schlussfolgerung für FA-W2

Der Gesamtvorgang zeigt exemplarisch:

🔴 Wie politisch heikle Petitionen im Landtag entschärft werden.

🔴 Wie der ursprüngliche Vorwurf „Korruption und Rechtsbeugung“ in eine unverfängliche Bezeichnung umgeschrieben wird.

🔴 Wie die Staatsregierung die niedrigste zulässige Antwortform nutzt, um eine verbindliche Positionierung zu vermeiden.

🔴 Wie die Verantwortlichen interne Zusagen relativieren, sobald der Bürger eine echte Stellungnahme verlangt.

Für FA-W2 ist das ein eindeutiges Beispiel für:

„Bürokratische Eindämmung von Korruptionsvorwürfen“,
„Transparenzvermeidung durch formale Konstrukte“ und
„systemische Selbstverteidigung der Exekutive gegenüber Kontrolle von außen“.