Offiziell verfügen AOK, DRV und ZBFS über eigene Stellen zur Korruptions-Prävention und Compliance.
In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Bürgerhinweise auf schwerwiegende Missstände werden nicht gründlich untersucht, sondern mit formelhaften Standardantworten abgewehrt. Diese Seite dokumentiert, wie drei große Sozialversicherungsträger im Jahr 2024/2025 auf konkrete Korruptionsanzeigen reagiert haben – und warum ich die Korruptions-Prävention im Sozialversicherungswesen für strukturell wirkungslos halte.


1. Worum es auf dieser Seite geht

Ich habe im Dezember 2024 an drei Sozialversicherungsträger – AOK Bayern, DRV Bayern Süd und das ZBFS/Versorgungsamt – jeweils Korruptionsanzeigen geschickt:

  • einerseits bezogen auf meinen individuellen Fall (konkrete Verfahren, Gutachten, Bescheide),
  • andererseits als strukturelle Anzeige, weil sich über Jahre hinweg dieselben gesetzwidrigen Muster gezeigt haben.

Im Mittelpunkt stand nicht „Kleinbestechung“, sondern der Verdacht auf:

  • systematische Leistungsverweigerung bei berechtigten Ansprüchen,
  • Missbrauch des Gutachterwesens,
  • Verfahrensverschleppung,
  • wirtschaftliche Fehlanreize zu Lasten der Versicherten.

Die Antworten der drei Korruptions- bzw. Compliance-Stellen zeigen:
Korruptions-Prävention existiert im Sozialversicherungswesen vor allem als Beruhigungspille – nicht als wirksamer Schutzmechanismus für Bürger.


2. Drei Träger – ein Systemmuster

2.1 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Die Antikorruptionsbeauftragte der DRV Bayern Süd schreibt mir am 20.01.2025, sie habe meine Angelegenheit „umfassend geprüft“ und keine Anzeichen von Korruption gefunden. Begründung:

  • Einholung einer internen Stellungnahme,
  • Blick in meine elektronische Akte,
  • Verweis auf vorhandene Gutachten,
  • Verweis auf den vor dem LSG geschlossenen Vergleich.

Was nicht stattfindet:

  • keine unabhängige Untersuchung,
  • keine kritische Überprüfung der 17 (!) sozialmedizinischen Gutachten,
  • keine Befragung der beteiligten Ärzte, Gutachter, Sachbearbeiter,
  • keine Prüfung der von mir benannten Straftatbestände (z. B. unrichtige Gesundheitszeugnisse, § 278 StGB),
  • keine Auswertung der ökonomischen Fehlanreize im Begutachtungssystem.

Hinzu kommt ein zeitliches Indiz, das jede „umfassende Prüfung“ ad absurdum führt:
Die letzten Unterlagen von mir gingen am 30.12.2024 bei der DRV ein, das Antwortschreiben ist auf 20.01.2025 datiert. Dazwischen liegen – wegen Feiertagen und Urlaubszeit – realistisch rund elf Arbeitstage.
In dieser kurzen Zeit ist eine ernsthafte Aufklärung eines Falls mit 17 Gutachten, mehreren Gerichtsverfahren und komplexer Krankengeschichte schlicht unmöglich.

Mein Fazit:
Die DRV betreibt Scheinprüfung. Die Korruptionsbeauftragte stützt sich fast ausschließlich auf die Eigenwahrnehmung der Behörde und dient damit eher als Schutzschild nach außen denn als unabhängige Kontrollinstanz.


2.2 AOK Bayern

Die AOK Bayern lässt sich am längsten Zeit – nicht mit der Prüfung, sondern mit der Antwort.
Das Ergebnis ist ernüchternd klar:

  • Man habe die Vorgänge geprüft,
  • es gebe „keinerlei Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Compliance“,
  • deshalb erübrige sich ein Untersuchungsbericht,
  • die Angelegenheit sei damit abgeschlossen.

Was vollständig unter den Tisch fällt:

  • der jahrelange Verzug bei notwendiger Diagnostik,
  • die verweigerte stationäre Behandlung trotz medizinischer Notwendigkeit,
  • die Mitverursachung einer chronischen Erkrankung und einer PTED,
  • die massiven gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden.

Es gibt:

  • kein Aktenzeichen für ein Prüfverfahren,
  • keinen dokumentierten Ablauf,
  • keinen Beleg dafür, dass und wie überhaupt geprüft wurde.

Mein Fazit:
Die Korruptions-Prävention der AOK agiert als Filterinstanz: Sie entscheidet intern, dass kein Problem vorliegt – und erklärt damit jeden weiteren Aufklärungsbedarf für erledigt. Eine echte, nachvollziehbare Untersuchung findet nicht statt.


2.3 ZBFS / Versorgungsamt

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) antwortet auf meine Anzeige, indem es zunächst eine enge juristische Definition von Korruption zitiert: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung.

Dann lautet die Quintessenz:

  • Aus meinen Angaben ergäben sich keine Anhaltspunkte für solche Vorgänge,
  • daher könne man keine Maßnahmen ergreifen.

Damit werden folgende Punkte vollständig ausgeblendet:

  • jahrzehntelange Unterbewertung meiner Behinderung,
  • nachweisliche Fehlentscheidungen in GdB-Verfahren,
  • strukturelle Verletzung von Rechten schwerbehinderter Menschen,
  • mögliche Verstöße gegen SGB IX und UN-Behindertenrechtskonvention.

Mein Fazit:
Das ZBFS löst das Problem, indem es den Korruptionsbegriff so eng definiert, dass struktureller Macht- und Rechtsmissbrauch automatisch unsichtbar wird. Auch hier: keine unabhängige Prüfung, keine Aufarbeitung, keine Konsequenzen.


3. Gemeinsame Muster des Systemversagens

Aus den drei Fällen ergibt sich ein klares Bild:

  1. Keine echte Untersuchung
    • keine transparenten Verfahren,
    • keine nachvollziehbaren Prüfberichte,
    • keine externen Kontrollinstanzen.
  2. Institution prüft sich selbst
    • Korruptionsstellen sind Teil derselben Behörden, deren Fehlverhalten sie prüfen sollen.
    • Ein struktureller Interessenkonflikt ist eingebaut.
  3. Verengter Korruptionsbegriff
    • Fokus nur auf Bestechung/Bestechlichkeit,
    • strukturelle Korruption (Rechtsverzerrung, systematische Leistungsverweigerung, Missbrauch des Gutachterwesens) wird ausgeblendet.
  4. Schein-Compliance statt Prävention
    • Anzeigen werden nicht als Chance zur Aufklärung verstanden,
    • sondern als Störung, die mit formalen Standardfloskeln abgewehrt wird.
  5. Schutz der Institution statt Schutz der Bürger
    • das eigentliche Ziel von Korruptions-Prävention – Schutz der Allgemeinheit vor Machtmissbrauch – wird ins Gegenteil verkehrt.
    • Die Fassade „Wir haben geprüft, alles sauber“ ersetzt die ehrliche Auseinandersetzung mit systemischen Missständen.

4. Was sich ändern müsste

Aus meiner Sicht braucht ein demokratischer Rechtsstaat im Bereich der Sozialversicherung mindestens:

  1. Unabhängige Prüfinstanzen
    • Korruptions- und Beschwerdestellen, die nicht den geprüften Trägern selbst unterstehen.
  2. Transparente Verfahren
    • Aktenzeichen, klare Prüfschritte, schriftliche Berichte, die gerichtlich und politisch überprüfbar sind.
  3. Erweiterter Korruptionsbegriff
    • Einbeziehung von strukturellem Rechtsmissbrauch, systematischer Leistungsverweigerung und Missbrauch von Gutachten.
  4. Reale Sanktionsmöglichkeiten
    • Wenn Bürger um berechtigte Ansprüche gebracht werden, darf das nicht folgenlos bleiben.

5. Warum ich diese Seite veröffentlicht habe

Ich habe diese Seite nicht geschrieben, um „Frust abzuladen“, sondern um sichtbar zu machen, wo unser Sozialstaat strukturell versagt.
Korruptions-Prävention, die nur der Verteidigung der Institution dient, untergräbt auf Dauer das Vertrauen in die Demokratie.

Solange die Sozialversicherungsträger ihre eigenen „Prüfstellen“ betreiben, die am Ende nur bestätigen, dass alles in bester Ordnung sei, kann Korruption – im strukturellen Sinn – gar nicht entdeckt werden.

Diese Seite ist ein Mosaikstein in einer größeren Anklagebank.
Sie richtet sich an Politik, Justiz, Medien – und an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich fragen, warum man im deutschen Sozialrecht so oft recht haben kann und trotzdem nicht zu seinem Recht kommt.