2. Chronologie eines fragwürdigen Verfahrens

10.04.2024 – Einreichung der Petition beim Bayerischen Landtag.
16.04.2024 – Bestätigung durch das Petitionsreferat (SO.0071.19).
12.07.2024 – Persönliche Übergabe von zwei Aktenordnern mit über 600 Seiten Nachweisen.
10.10.2024 – Behandlung im Petitionsausschuss.
06.11.2024 – Beschlussmitteilung: teilweise „erledigt“, teilweise ohne Sachbehandlung weitergeleitet.
29.04.2025 – Weiterleitungsbestätigung an die Enquete-Kommission.

Diese Zeitleiste zeigt: Die Petition wurde formal abgewickelt – aber nicht inhaltlich bearbeitet.


3. Die entscheidenden Fehler im Verfahren

1. Missachtung der verlängerten Eingabefrist

Der Landtag gewährte eine Frist bis zum 12.07.2024.
Trotzdem wurde die Petition im Ausschuss behandelt, ohne sicherzustellen, dass die vollständigen Eingaben berücksichtigt wurden.

2. Unzulässige Verharmlosung des Petitionstitels

Aus dem klaren, kritischen Titel wurde verwaltungsintern:

„Zugesicherte Leistungen nach dem SGB“

Eine Umdeutung, die den Kern der Petition entwertet.

3. Befangenheit im Sozialministerium

Die Stellungnahme stammte ausgerechnet von einer Ministerialrätin, die zuvor jahrelang Richterin an SG und LSG München war – jener Ebene, die im Zentrum der Kritik stand.

4. Fehlende politische Kontrolle

Im Ausschuss stimmten CSU, FW und GRÜNE die Petition durch – ohne kritische Prüfung. Die Opposition erfüllte ihre Kontrollfunktion nicht.

5. Chaotische Weitergabe

Falsche Aktenzeichen, anonymisierte Unterlagen, unklare Dokumentation – die Petition konnte von der Enquete-Kommission nicht erkannt oder zugeordnet werden.


4. Was hätte passieren müssen

Eine korrekte Bearbeitung hätte bedeutet:

  • sorgfältige Prüfung der neuen Unterlagen,
  • Anhörung des Petenten,
  • unabhängige Bewertung der schweren Vorwürfe,
  • ordentliche Weitergabe der vollständigen Akte,
  • transparente Dokumentation der Ausschussentscheidung.

Nichts davon fand statt.


5. Demokratische Bewertung

Petitionen sind wesentlicher Bestandteil demokratischer Kontrolle.
Wenn schwerwiegende Beschwerden – mit klaren Nachweisen – derart abgefertigt werden, entsteht:

  • ein Demokratiedefizit,
  • ein Strukturschaden im parlamentarischen Verfahren,
  • und der Eindruck politisch motivierter Einflussnahme.

Diese Petition zeigt ein Muster, das weit über den Einzelfall hinausgeht.


6. Warum das Thema weiterverfolgt wird

Die Petition ist nicht „erledigt“ – sie wurde fehlerhaft behandelt.
W3 dokumentiert diesen Vorgang:

  • für die Öffentlichkeit,
  • für politische Entscheidungsträger,
  • für die Enquete-Kommission,
  • und für künftige juristische Schritte.

Es geht nicht um Rache.
Es geht um Integrität – die Basis jeder echten Demokratie.


7. Was jetzt folgt

  • Juristische Aufarbeitung, sofern erforderlich.
  • Transparente Darstellung des gesamten Vorgangs in W3.
  • Politische und gesellschaftliche Einordnung.
  • Gesprächsangebot an verantwortliche Institutionen.

Diese Unterseite ist Teil des Gesamtprojekts „Integrität statt Korruption“ und dient der Aufklärung eines systemisch relevanten Vorgangs.